Prüfungsvoraussetzung: Die Voraussetzungen für die Ablegung der staatlichen Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und einem praktischen Teil (Waffenhandhabung und Prüfungsschießen).