Die Jungjäger gelten mit bestandener Jägerprüfung als kundige Person im Sinne der Lebensmittel-Hygienevorschriften.
Der Erwerb des Jagdscheins berechtigt die Jagd ausreichend ausgebildet auszuüben und trägt eine hohe Verantwortung mit sich. Hierzu gehört auch das Inverkehrbringen von Wildbret. Bei der Jägerprüfung Bayern liegt einer der Prüfungsschwerpunkte beim Thema Wildbrethygiene. Es entscheidet sich ja nun mal grundsätzlich, ob man im Freien direkt oder in einer Wildkammer aufbricht. Der vorgestellte Aufbruchkoffer bezieht sich auf das Aufbrechen des Wildes direkt am Erlegungsort. mehr