Ernennung zum „Geprüften Stadtjäger (JNWV-BW)“

Am 30. September 2018 endete der zweite Kurs „geprüfter Stadtjäger (JNWV-BW)“ mit der Abschlussprüfung im Naturzentrum der Stadt Rust.

Dieser Kurs ist eine Zusatzqualifikation für Wildtierschützer, der diese besonders befähigt im Rahmen des urbanen Wildtiermanagements tätig zu sehen. Städte und Gemeinden aber auch Privatpersonen finden in diesen „Stadtjägern“ kompetente Ansprechpartner bei Konflikten mit Wildtieren im urbanen Bereich und allen befriedeten Bezirken.

17 Teilnehmer stellten sich dieser Prüfung, die gemäß Prüfungsordnung aus Fragen der Jägerprüfung Baden-Württemberg, die auch für das jagen im befriedeten Bezirk relevant sind und aus Fragen, die von den Referenten aus Ihren Ausbildungsfelder besteht. Alle Prüflinge haben die Prüfung bestanden; eine Nachprüfung war nicht erforderlich geworden.

Dennoch war den Teilnehmern vor und während der Prüfung eine gewisse Anspannung anzumerken. Für viele war es wieder eine schriftliche Prüfung nach vielen Jahren. Als verkündet werde konnte, dass alle die Prüfung bestanden hatten und man anschließend bei bestem Spätsommerwetter die Wildschweinbratwürste auf den Grill legte, legte sich auch die Anspannung.

Vorausgegangen war der Kurs „geprüfter Stadtjäger (JNWV-BW)“, der aus 8 Modulen (jeweils 8 UE) besteht: Einführungsseminar (gibt einen Überblick über die verschiedenen Aufgaben, die auf einen Stadtjäger zukommen können) , Wildtiere in der Stadt, Wildtierkrankheiten, jagdliche Möglichkeiten im urbanen Bereich incl. Beizjagd und Frettieren, der praktische Einsatz von Fallen mit Prüfung, die praktische Übung des Einsatzes von Waffen und Munition im befriedeten Bezirk, ebenfalls mit Prüfung, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Konfliktmanagement und abschließenden die derzeit geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Stadtjagd.

Der Kursleiter Uwe König und der Ausbildungsleiter des Jagd – Natur – Wildtierschützerverband Baden-Württemberg e.V. überreichten den Absolventen die Ernennungsurkunden zum „geprüften Stadtjäger JNWV-BW)“ und konnten den neuen geprüften Stadtjäger bescheinigen, dass sie in fachlicher Hinsicht die Anforderungen, die an einen Stadtjäger gestellt werden erfüllen und damit den Titel „Geprüfter Stadtjäger (JNWV-BW)“ tragen dürfen.

Mit diesem Titel wird die besondere Qualifikation dieser Wildtierschützer testiert, die sich damit gegenüber Behörden und Privatpersonen besonders ausweisen können. Obwohl dieser Titel keine automatische Berechtigung zum Jagen im befriedeten Bezirk darstellt ist er ein Herausstellungs-merkmal für diesen Personenkreis, der möglichen Auftraggebern sagt „hier ist ein Fachmann, der sich qualifiziert, kundig und besonnen um ihren Konflikt mit Wildtieren kümmert“. Der Stadtjäger wird nicht immer sofort eine Lösung haben und oft auch nicht die Lösung haben, die sich der Auftraggeber vorstellt aber auf sein Urteil kann man sich verlassen.

Es ist wünschenswert, dass diese Qualifikation auch von der Politik anerkannt wird und das Arbeiten der Stadtjäger künftig erleichtert wird, eine Erleichterung, die auch Behörden die Abstimmung untereinander vereinfachen soll.

Die Namen der „Geprüften Stadtjäger (JNWV-BW)“ sind auf Nachfrage und Nennung der anstehenden Aufgabe unter ausbildung@wildtierschuetzer-bw.de erhältlich.